f.a.q.

Sie haben Fragen. Wir haben die Antworten.
In welchem Alter kann ich die Führerschein-Ausbildung beginnen?

Die Ausbildung kann jeweils ein halbes Jahr vor Erreichen des benötigten Mindestalter begonnen werden.

Die derzeitigen Regeln für das Mindestalter der jeweiligen Führerscheinklassen finden Sie hier.

Wen kann ich alles zum begleitenden Fahren ab 17 eintragen lassen?

Personen mit denen Sie vor Erreichen des 18. Geburtstages fahren möchten, müssen als so genannte Begleitperson im Führerschein eingetragen werden. Diese Begleitpersonen muss folgende Kriterien erfüllen:

Mindestalter 30 Jahre

Führerschein Klasse B seit mindestens fünf Jahren 

Maximal einen Punkt in Flensburg

Was brauche ich, um den Führerschein beantragen zu können?

Um den Führerschein zu beantragen brauchen Sie einen Sehtest, ein biometrisches Passfoto sowie den Nachweis über einen erfolgreich abgeschlossenen Erste-Hilfe-Kurs. 

Wie viel Theorieunterricht brauche ich?

Die Voraussetzungen für die jeweiligen Führerscheine haben wir HIER zusammengestellt. 

Wie viele Praxisfahrstunden brauche ich?

Die Voraussetzungen für die jeweiligen Führerscheine haben wir  HIER zusammengestellt. 

Kann ich die Theorie Prüfung in meiner Sprache ablegen?

Die theoretische Prüfung kann derzeit, neben Deutsch,  in folgenden Sprachen abgelegt werden:

Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch und Arabisch (Hocharabisch).

Was passiert, wenn ich die theoretische Prüfung nicht bestehe?

Es kann immer mal passieren, dass man die Prüfung nicht im ersten Anlauf schafft. Nach einer Sperrfrist von zwei Wochen kann man den nächsten Anlauf starten.

Was passiert, wenn ich die praktische Prüfung nicht bestehe?

Ähnlich wie bei der theoretischen Prüfung kann man die praktische nach einer Sperrfrist von zwei Wochen wiederholen. 

Wieviel Zeit darf zwischen theoretischer und praktischer Prüfung vergehen?

Zwischen der theoretischen und praktischen Prüfung dürfen maximal zwölf Monate liegen.

Wie lange ist die Probezeit?

Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis und dauert zwei Jahre. 

Welche Konsequenzen haben Verstöße in der Probezeit?

Er wird unterschieden in Verstöße der Gruppe A und der Gruppe B. Verstöße der Gruppe A ziehen immer ein verpflichtendes Verkehrsaufbauseminar mit sich. Zudem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Gleiches droht, wenn man zwei Verstöße der Gruppe B begannen hat. 

 Wer nach dem Aufbauseminar und sich immer noch innerhalb der (verlängerten) Probezeit befindet einen weiteren Verstoß der Gruppe A (oder zwei Verstöße der Gruppe B) begeht, bekommt eine letztmalige schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. 

Sollte nach Ablauf der zweimonatigen Frist erneut ein Verstoß der Gruppe A oder zwei Verstöße der Gruppe B erfolgen, wird der Führerschein entzogen. 

Wann muss ich meinen Führerschein erneuern?

Seit März 2013 ist geregelt, dass der Führerschein alle fünfzehn Jahre erneuert werden müssen. Dabei handelt es sich lediglich um den Austausch des Führerscheines, eine Gesundheitsprüfung und/oder eine erneute Prüfung wird nicht verlangt.