Die
Ausbildungen

Die Philosophie unserer Ausbildung hat sich trotz oder gerade wegen immer größer werdender Konkurrenz in den letzten Jahren nicht geändert. Wir bieten eine hochwertige Ausbildung zu einem fairen Preis-Leistungsverhältnis und verzichten auf Lockangebote zum billigen Spottpreis, die immer zulasten der verkehrssicheren Ausbildung geht.

Unser oberste Priorität ist, dass Sie nach Ihrer Ausbildung sicher am Straßenverkehr teilnehmen können und das bei uns Gelernte jederzeit umsetzen können. 

B

Alter:

18 Jahre

Fahrzeuge:

PKW bis 3,5t zG

Maximale Personenanzahl:

9 (inkl. Fahrer)

Theoretische Stunden:

12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff (Sechs Doppelstunden á 90 Minuten, sofern zuvor eine andere Führerscheinklasse erworben wurde.)

2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff Klasse B

Praktische Stunden: 

Die Anzahl der benötigten praktischen Fahrstunden sind nicht exakt bestimmt und hängen von der Motivation, Auffassungsgabe und Ihrem Talent ab.

Die Sonderfahrten sind wie folgt vorgeschrieben:

Mindestens fünf Fahrstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (bei Bedarf mehr).

Mindestens vier Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahn (bei Bedarf mehr).

Mindestens drei Fahrstunden á 45 Minuten während der Dämmerung / Nacht (bei Bedarf mehr).

Beinhaltet Führerscheinklassen:

AM und L

Prüfung:

Theoretisch und Praktisch

BA

Alter:

18 Jahre

Fahrzeuge:

PKW bis 3,5t zG

Maximale Personenanzahl:

9 (inkl. Fahrer)

Theoretische Stunden:

12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff  (Sechs Doppelstunden á 90 Minuten, sofern zuvor eine andere Führerscheinklasse erworben wurde.)

2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff Klasse B

Praktische Stunden: 

Die Anzahl der benötigten praktischen Fahrstunden sind nicht exakt bestimmt und hängen von der Motivation, Auffassungsgabe und Ihrem Talent ab.

Die Sonderfahrten sind wie folgt vorgeschrieben:

Mindestens fünf Fahrstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (bei Bedarf mehr).

Mindestens vier Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahn (bei Bedarf mehr).

Mindestens drei Fahrstunden á 45 Minuten während der Dämmerung / Nacht (bei Bedarf mehr).

Beinhaltet Führerscheinklassen:

AM und L

Prüfung:

Theoretisch und Praktisch

Nach bestandener Prüfung dürfen nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden. 

BF17

Alter:

17 Jahre

Fahrzeuge:

PKW bis 3,5t zG

Maximale Personenanzahl:

9 (inkl. Fahrer)

Theoretische Stunden:

12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff (Sechs Doppelstunden á 90 Minuten, sofern zuvor eine andere Führerscheinklasse erworben wurde.)

2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff Klasse B

Praktische Stunden: 

Die Anzahl der benötigten praktischen Fahrstunden sind nicht exakt bestimmt und hängen von der Motivation, Auffassungsgabe und Ihrem Talent ab.

Die Sonderfahrten sind wie folgt vorgeschrieben:

Mindestens fünf Fahrstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (bei Bedarf mehr).

Mindestens vier Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahn (bei Bedarf mehr).

Mindestens drei Fahrstunden á 45 Minuten während der Dämmerung / Nacht (bei Bedarf mehr).

Beinhaltet Führerscheinklassen:

AM und L (dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden)

Prüfung:

Theoretisch und Praktisch

Nach bestandener Prüfung dürfen Fahrzeuge bis zum 18. Lebensjahr nur mit eingetragenen Begleitpersonen gefahren werden. 

Der Führerschein ist nur in Deutschland und Österreich gültig.

B197

Alter:

18 Jahre

Fahrzeuge:

PKW bis 3,5t zG

Maximale Personenanzahl:

9 (inkl. Fahrer)

Theoretische Stunden:

12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff (Sechs Doppelstunden á 90 Minuten, sofern zuvor eine andere Führerscheinklasse erworben wurde.)

2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff Klasse B

Praktische Stunden: 

Die Anzahl der benötigten praktischen Fahrstunden sind nicht exakt bestimmt und hängen von der Motivation, Auffassungsgabe und Ihrem Talent ab. Es müssen aber mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe gefahren werden. Nachdem diese absolviert sind, wird eine 15-minütige Überwachungsfahrt durchgeführt, für die – nach Bestehen – eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird. 

Die Sonderfahrten sind wie folgt vorgeschrieben:

Mindestens fünf Fahrstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (bei Bedarf mehr).

Mindestens vier Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahn (bei Bedarf mehr).

Mindestens drei Fahrstunden á 45 Minuten während der Dämmerung / Nacht (bei Bedarf mehr).

Beinhaltet Führerscheinklassen:

AM und L

Prüfung:

Theoretisch und Praktisch

Die Prüfung und große Teile der Ausbildung werden auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe absolviert. Zusätzlich erhält man eine Ausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe. Nach bestandener Prüfung dürfen sowohl Fahrzeuge mit Automatik- als auch mit Schaltgetriebe gefahren werden. 

BE

Alter:

18 Jahre (17 Jahre bei Besitz B17)

Fahrzeuge:

PKW bis 3,5t zG + Anhänger bis 3,5t zG

Vorbesitz Führerschein:

Führerschein Klasse B oder BF17

Theoretische Stunden:

Es werden keine zusätzliche theoretische Stunden benötigt

Praktische Stunden: 

Die Anzahl der benötigten praktischen Fahrstunden sind nicht exakt bestimmt und hängen von der Motivation, Auffassungsgabe und Ihrem Talent ab.

Die Sonderfahrten sind wie folgt vorgeschrieben:

Mindestens drei Fahrstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (bei Bedarf mehr).

Mindestens drei Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahn (bei Bedarf mehr).

Mindestens eine Fahrstunde á 45 Minuten während der Dämmerung / Nacht (bei Bedarf mehr).

Prüfung:

Praktisch

L

Alter:

16 Jahre

Fahrzeuge:

LoF (Land oder Forstwirtschaft) Zugmaschinen mit einer Bauart bedingten Höchstgeschwindig-keit von 40 km/h und einer Kombination aus diesen Fahrzeugen, die mit einer Geschwindig-keit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Theoretische Stunden:

12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff 

2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff Klasse L

Praktische Stunden: 

Keine

Prüfung:

Theoretische


Die Motorrad Ausbildung findet saisonbedingt statt, was bedeutet, dass zwischen März und Mai mit Ausbildung gestartet wird, sobald es das Wetter und die Witterung zulässt. Zum 31. Oktober endet die jeweilige Ausbildungssaison. 

Es ist daher wichtig, sich möglichst frühzeitig zur Ausbildung anzumelden. Die wenigen Verkehrsübungsplätze im Ausbildungsgebiet erschweren eine effektive Ausbildung der Grundaufgaben, daher ist es wichtig möglichst viel Spielraum für Eventualitäten, wie bspw. schlechtes Wetter oder ein Nichtbestehen der praktischen Prüfung, zu haben.

Für die Ausbildung sowie der Prüfung muss angemessene Kleidung vorhanden sein, bestehend aus:

– Schutzkleidung (Motorradhose und Motorradjacke mit Rückenprotektoren)

– Motorradstiefel oder Motorradschuhe

– Motorradhandschuhe

– geeigneter Schutzhelm (möglichst Integralhelm)

Da die Kleidung für jeden Schüler individuell passen muss und die Ausrüstung im späteren Verkehrsleben ohnehin benötigt wird und nicht zuletzt aus Hygienegründen, stellen wir keine Ausrüstung zur Verfügung.

Alle A-Klasse Fahrstunden beginnen und enden an der Fahrschule in Thierhaupten.

A1

Alter:

16 Jahre

Fahrzeuge:

Krafträder (Leichtkrafträder) bis 125cc, mit nicht mehr als 11 KW/15PS Leistung und einem Gewichtsverhältnis von max. 0,1 KW/kg, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15KW

Theoretische Stunden:

12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff (Sechs Doppelstunden á 90 Minuten sofern zuvor eine andere Führerscheinklasse erworben wurde)

4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Praktische Stunden: 

Die Anzahl der benötigten praktischen Fahrstunden sind nicht exakt bestimmt und hängen von der Motivation, Auffassungsgabe und Ihrem Talent ab.

Die Sonderfahrten sind wie folgt vorgeschrieben:

Mindestens fünf Fahrstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (bei Bedarf mehr).

Mindestens vier Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahn (bei Bedarf mehr).

Mindestens drei Fahrstunden á 45 Minuten während der Dämmerung / Nacht (bei Bedarf mehr).

Zudem ist vorgeschrieben, dass der Fahrschüler, bevor er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, zunächst Übungen auf einen Verkehrsübungsplatz absolviert.

Beinhaltet Führerscheinklassen:

AM

Prüfung:

Theoretisch und Praktisch


A2

Alter:

18 Jahre

Fahrzeuge:

Motorräder bis 35 KW/ 48 PS und einem Gewichtsverhältnis von max. 0,2 KW/kg. Bei Drosselung der Leistung von einer Maschine mit mehr KW darf die Ursprüngliche Leistung des Kraftrades 70KW nicht übersteigen. 

Theoretische Stunden:

12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff (Sechs Doppelstunden á 90 Minuten sofern zuvor eine andere Führerscheinklasse erworben wurde)

4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Praktische Stunden: 

Die Anzahl der benötigten praktischen Fahrstunden sind nicht exakt bestimmt und hängen von der Motivation, Auffassungsgabe und Ihrem Talent ab.

Die Sonderfahrten sind wie folgt vorgeschrieben:

Mindestens fünf Fahrstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (bei Bedarf mehr).

Mindestens vier Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahn (bei Bedarf mehr).

Mindestens drei  Fahrstunden á 45 Minuten während der Dämmerung / Nacht (bei Bedarf mehr).

Zudem ist vorgeschrieben, dass der Fahrschüler, bevor er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, zunächst Übungen auf einen Verkehrsübungsplatz absolviert.

Beinhaltet Führerscheinklassen:

AM und A1

Prüfung:

Theoretisch und Praktisch

Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 besitzt, kann zwei Jahre nach der praktischen Prüfung den A2-Aufstieg machen. Es wird keine theoretische Ausbildung oder Prüfung benötigt, es muss aber eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die praktische Ausbildung verkürzt sich in soweit, dass das größere Motorrad sicher beherrscht werden muss. 


A

Alter:

24 Jahre bei Ersterwerb Klasse A

20 Jahre bei Erweiterung A2 auf A

Fahrzeuge:

Motorräder aller Art. 

Theoretische Stunden:

12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff (Sechs Doppelstunden á 90 Minuten sofern zuvor eine andere Führerscheinklasse erworben wurde)

4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff Klasse A

Praktische Stunden: 

Die Anzahl der benötigten praktischen Fahrstunden sind nicht exakt bestimmt und hängen von der Motivation, Auffassungsgabe und Ihrem Talent ab.

Die Sonderfahrten sind wie folgt vorgeschrieben:

Mindestens fünf Fahrstunden á 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen (bei Bedarf mehr).

Mindestens vier Fahrstunden á 45 Minuten auf Autobahn (bei Bedarf mehr).

Mindestens drei Fahrstunden á 45 Minuten während der Dämmerung / Nacht (bei Bedarf mehr).

Zudem ist vorgeschrieben, dass der Fahrschüler, bevor er am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, zunächst Übungen auf einen Verkehrsübungsplatz absolviert. 

Beinhaltet Führerscheinklassen:

AM, A1 und A2

Prüfung:

Theoretische und Praktische

Wer eine Fahrerlaubnis der Klasse A2 besitzt, kann zwei Jahre nach der praktischen Prüfung den A-Aufstieg machen. Es wird keine theoretische Ausbildung oder Prüfung benötigt, es muss aber eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die praktische Ausbildung verkürzt sich in soweit, dass das größere Motorrad sicher beherrscht werden muss.